Energieberatung Mittelstand: Nutzen Sie den KfW-Zuschuss

Die SAI Streich Energieberatung ist ab sofort in der Datenbank der KfW als zugelassener Berater für die Energieberatung Mittelstand gelistet. Mit uns als Partner profitieren Sie daher von den angebotenen Zuschüssen. Folgende zwei Förderbausteine können Sie nutzen:

1.       Die Initialberatung, diese wird mit 80% der Beratungskosten gefördert (max. 1.280 Euro)

2.       Die Detailberatung, dort werden die Kosten zu 60% von der KfW übernommen (max. 4.800 Euro)

Hintergrundinformationen zu beiden Beratungsmodellen finden Sie im Bereich „Service“ auf dieser Internetseite.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch persönlich an uns wenden.

EnEV: Das ändert sich 2014

Spätestens im Mai kommenden Jahres soll die novellierte EnEV in Kraft treten. Zwei Punkte sind dabei besonders zu beachten: Künftig besteht für alle Immobilien, auf die bereits ein Energieausweis ausgestellt wurde, die Pflicht zur Übergabe des Dokuments. Bislang musste er lediglich zugänglich gemacht werden. Desweiteren müssen alle Pflichtangaben aus dem Energieausweis inklusive neuer Energieeffizienzklassen in Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Eine detaillierte Aufstellung aller Änderungen finden Sie unter www.enev-online.com

Gerne bieten wir unsere Unterstützung an  . . .

Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet

Im Frühsommer 2014 soll sie in Kraft treten: Die EnEV wurde jetzt durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Bis zur endgültigen Umsetzung ist allerdings noch eine Notifizierung in Brüssel erforderlich.

Für Bauherren bedeutet dies ab 1. Januar 2016: Die Effizienzanforderung für Neubauten wird einmalig um 25 Prozent des zulässigen Jahres-Prämienbedarfs angehoben. So soll sich der maximal erlaubte Wärmeverlust durch Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren.

Wir von der SAI Streich Energieberatung GmbH stehen Ihnen gerne zur Seite . . .

Nicht jeder ist ein Experte . . .

. . . wir schon: Die SAI Streich Energieberatung GmbH ist selbstverständlich eingetragen in die Energieeffizienz–Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Angezeigt ist dabei die besondere Aktivität bei den KfW-Maßnahmen für energetisches Bauen und Sanieren und der geförderten Vor-Ort-Beratung des BAFA. Verpflichtend für den Eintrag ist z.Z. die geförderte Baubegleitung der KfW (Programm 431). Bei allen anderen Programmen und bei der Vor-Ort-Beratung (BAFA) ist der Eintrag freiwillig. Ab Februar kommenden Jahres wird sich dies voraussichtlich ändern: Dann soll sich die Verpflichtung auf alle Förderprogramme rund um das Thema energetisches Bauen und Sanieren erstrecken.

Wir sind schon jetzt dabei . . .

Gutscheine vergeben

Nach nicht mal einer  Woche waren sie vergriffen: 1.000 Gutscheine zu je 250 Euro für Energieberatungen nach der Förderrichtlinie für Vor-Ort-Beratung. Bereitgestellt wurden diese in  einer einmaligen Sonderaktion des Bundeswirtschaftsministeriums – unterstützt durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Das zeigt uns, wie viel Interesse und Bedarf an optimierten Energiekonzepten besteht. Gerade ehe die kältere Jahreszeit Einzug hält, können oftmals auch kurzfristige Maßnahmen helfen, Kosten zu senken.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir finden eine Lösung . . .

Bielefelder Immobilientage 2013 – WIR SIND DABEI!

logo    Besuchen Sie uns vom 8. bis 10. März 2013 bei der diesjährigen Sonderausstellung *Rund um Haus und Garten* bei den 15. Bielefelder Immobilientagen.

Sie finden uns auf dem Stand 908/2 in der Ausstellungs- und Veranstaltungshalle neben der Stadthalle Bielefeld, am Willy-Brand-Platz 1.

Informieren Sie sich auf unserem Stand über Dienstleistungen aus einer Hand – Von Projektentwicklung und Architektur, über Energieberatung und Gebäudemanagement bis hin zur Immobilienvermittlung!

Seien Sie dabei und besuchen Sie uns am Freitag vom 14 – 18 Uhr oder am Samstag/ Sonntag von 10 – 18 Uhr!

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr SAI Streich – Team

Neue Richtilinien über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort

Ab dem 01. Juli 2012 gilt die neue „Richtlinie 2012 – Vor-Ort-Beratung“.

Der Zuschuss für Ein-/ Zweifamilienhäuser steigt auf 400,00 € (bisher 300,00 €) und für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten auf 500,00 € (bisher 400,00 €).

Auszug aus der Richtlinie:

5. Art und Umfang der Zuwendung

5.1.1 Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Sie wird als Projektförderung bewilligt.

5.1.2 Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 400,00 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 500,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

5.1.3 Für die Integration von auf thermografischen Untersuchung basierenden Ergebnissen in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 25,00 € pro Thermogramm, aber höchstens 100,00 e gewährt. Eine Förderung der einzelnen Thermogramme ist nur möglich, wenn sich diese inhaltlich voneinander unterscheiden.

5.1.4 Eine Kumulierung von Boni in einer Beratung ist möglich.

5.2 Der gesamte Zuschuss, einschließlich aller Boni, darf 50% der Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten.

5.3 Die Förderung einer Vor-Ort-Beratung nach Erstellung eines nach alter Rechtslage bereits geförderten separaten Thermografiegutachtens ist möglich. In diesen Fällen erfolgt jedoch keine zusätzliche Förderung nach Nummer 5.1.2 dieser Richtlinie.

P.S. Neue Website zur Energieberatersuche

Ab dem 01. Juli 2012 finden Hauseigentümer die Experten für die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier.